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Geschäftsbedingungen

Allgemeines


Die Musikschule Beck hat es sich zum Ziel gesetzt, bei möglichst vielen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern die Freude und das Interesse an der Musik zu wecken und bietet über den Musikunterricht der Schulen hinaus Unterricht in Theorie, in Stimmbildung und Gesang sowie an verschiedenen Instrumenten - auch unter Einsatz des Computers - an.

Mit Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, das in der Entgelttabelle festgelegte Unterrichtsentgelt zu zahlen. Die Entgelttabelle ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

Der Unterricht wird von Musikerziehern/innen sowie anderen Fachkräften erteilt. Sie üben eine freiberufliche, eigenverantwortliche Tätigkeit aus. Die Koordination liegt in den Händen der Musikschulleitung.
Neben der Erteilung des Unterrichts gehören soweit Bedarf besteht Elterngespräche oder Elternabende sowie die Durchführung musikalischer Darbietungen (Vorspielabende) zu den Aufgaben der Lehrenden.


Unterricht

Anmeldungen sind jederzeit möglich und müssen schriftlich und mittels Formular bei der Musikschule eingereicht werden.

Am Unterricht der Musikschule können Erwachsene, Jugendliche und Kinder teilnehmen. Die Aufnahme und Teilnahme erfolgt in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der Unterricht findet grundsätzlich in den von der Musikschule Beck zur Verfügung gestellten Räumen in der Claus-Groth-Str.3, der Lutherstr. 7 ("Die Theo")  in Bremerhaven, sowie in Langen in der Leher Landstr. 3 statt. Ausnahmen können abgesprochen werden.

Der Unterricht findet in der Regel montags bis freitags (wöchentlich) statt. Die Unterrichtsstunde dauert 60, 45, 30 oder 20 Minuten (je nach Wunsch) im Hauptfach; ansonsten nach Absprache. Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf 18-19 Lektionen pro Semester, sofern keine Lektionen auf Feiertage fallen.

Das Unterrichtsjahr teilt sich in zwei Semester auf:

Wintersemester vom 01. Oktober bis 31. März
Sommersemester vom 01. April bis 30. September


Während der Schulferien und an schulfreien Tagen in den Ländern Bremen und Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

Besondere Unterrichtswünsche können nach Absprache - im Rahmen der Möglichkeiten - berücksichtigt werden.


Unterrichtsausfall

Es wird gebeten, bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung die zuständigen Lehrenden rechtzeitig zu benachrichtigen. Wegen Verhinderung der Schülerin/des Schülers ausgefallene Stunden werden weder nacherteilt noch erfolgt eine anteilige Erstattung des Unterrichtsentgeltes.

Wenn durch Erkrankung eines Lehrenden oder aus anderen zwingenden Gründen der Unterricht nicht länger als zwei Wochen ausfallen muss, erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.

Dauert der Unterrichtsausfall aus oben genannten Gründen mehr als zwei Wochen (Ferienzeit nicht mitgerechnet), wird ab Beginn der dritten Woche das Entgelt bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts erstattet.


Kündigung & Beendigung des Vertragsverhältnisses

Kündigungen sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form und zum Ende eines Semesters möglich. Sie müssen spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Semesters bei der Musikschule eingereicht werden.

Bei einem Wohnungswechsel, bei Krankheit von über einem Monat oder ähnlichen Gründen kann in Absprache mit der Musikschulleitung eine Ausnahmeregelung getroffen werden.

Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes muss die Schülerin/der Schüler vom Unterricht in der Musikschule Beck ausgeschlossen werden.






 

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